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Frühzeit und Mittelalter

Das heutige Rottendorf, ursprünglich Roten- oder Rodendorf, ist aus einer mittelalterlichen Gründung auf gerodeten Waldboden erwachsen. Reste der einstigen Bewaldung umschließen noch immer, durch breite Lücken zerrissen, annähernd ringförmig den Ort. Die Gemarkung insgesamt birgt allerdings Zeugnisse einer weitaus älteren Siedlungsgeschichte. So wurde im Bereich der Seewiesen bei Rothof ein Dorf der jungsteinzeitlichen Rössener Kultur entdeckt. Aus der Hallstattzeit sind ausgedehnte Grabhügelbezirke in den Estenfelder Grenzwaldungen erhalten. Spätkeltische Keramik fand man auf dem Kronstadter Boden, und ebendort lag auch das karolingische Dorf Grunstadt (Grüner Ort), von dem nur die Rottendorfer Überlieferung wusste, ehe es 1973 -700 Jahre nach seinem Untergang- durch Ausgrabungen sicher nachgewiesen werden konnte.

 

Als Rodungsgründung gehört Rottendorf nicht der ältesten fränkischen Siedlungsperiode an. Die Anfänge liegen im schriftlosen Dunkel. Sicher ist I. Frühzeit und Mittelalter nur, dass der heutige Ort bereits vor der ersten Jahrtausendwende angelegt wurde.

 

Erste urkundliche Erwähnung Rottendorfs um 1025

Erste urkundliche Erwähnung Rottendorfs um 1025

Urkundlich erwähnt wird Rottendorf erstmals in einer Notiz um das Jahr 1025. Die Siedlung aus wilder Wurzel hatte sich zu einem ansehnlichen Bauern- und Winzerdorf mit eigener Pfarrei entwickelt. Das Gotteshaus und wohl auch der Ort selbst gehörten dem Würzburger Domkapitel, bevor –spätestens im 13. Jahrhundert- das 1002 gegründete Stift Haug die Ortsherrschaft übernahm. Schon 1144 befreite ein bedeutsames Privileg des Propstes Gunther von Henneberg die Rottendorfer Stiftungsuntertanen von übermäßiger Erbschaftssteuer, die bisher zwei Drittel der gesamten Hinterlassenschaft betrug, künftig aber nur noch im besten Stück Vieh eines männlichen oder im besten Festtagskleid einer weiblichen Verstorbenen bestehen sollte; damit fand zugleich die drückendste Form der Leibeigenschaft ein Ende.

 

Mit dem Übergang an das Würzburger Stift wurde Rottendorf geographisches Zentrum des haugischen Streubesitzes, der von Gramschatz im Norden bis Hopferstadt im Süden reichte; erst die Säkularisation des Jahres 1803 sollte diese Zugehörigkeit beenden. Zunächst aber hatten die Pröbste Mühe, die stadtnahe und lukrative Neuerwerbung zu behalten.

 

1182 beispielsweise schaltete sich Papst  Lucius III. persönlich ein und verbriefte dem Stift seine Recht im Dorf, 1258 verlor das Domkapitel mit der Pfarrkirche den Rest seiner ehedem dominierenden Position. Bald jedoch war die stiftische Ortsherrschaft in ihrer Substanz bedroht, als der Bischof die Rottendorfer Schultheißenstelle mit eigenen Ministerialen besetzte; erst ein Schiedsspruch vom 15. Juni 1287 wendete die Gefahr ab und fortan blieb die haugische Vogteigewalt zumindest rechtlich unbestritten. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist in dem ältesten Ortsrechtsfragment vom Jahre 1383 knapp zusammengefasst: Jeder Einwohner hatte dem haugischen Probst einen Untertaneneid zu leisten und ihn dieserart als Herrn über Ort und Gemarkung anzuerkennen; jeder Rottendorfer musste sich der propsteilichen Gerichtsbarkeit unterwerfen, außer in Fällen von Diebstahl, Vergewaltigung, Mord, blutiger Körperverletzung und anderer todeswürdiger Verbrechen, die zur Kompetenz der bischöflichen Zentgerichte gehörten, ferner in Lehns- und geistlichen Sachen.

 

Doch so stark die rechtliche Position des Stiftes im Ort nun abgesichert war, so schwach blieb sie vorerst wirtschaftlich. Mit den Sechs Huben und dem Fronhof gehörten dem Stift Haug zwar der größte Teil der bebauten Grundstücke im Ortskern und ausgedehnte Ländereien in der Gemarkung. Aber diese Gebäude und Liegenschaften waren großenteils an adlige Inhaber - allen voran die Geschlechter Lisberg- Gauerstadt und Seinsheim - weiterverliehen. Sowohl der Fronhof, der andernorts Amtssitz des Dorfherrn war, wie auch das Wasserschloss, das einzige verteidigungsfähige Gebäude, und schließlich auch das einträgliche Gastwirtschaftsmonopol unterstanden daher unmittelbar nicht dem haugischen Propst, sondern dem ortsfremden Adel, der seinen Besitz durch ansässige Bauern bestellen und von Ritterbürtigen verwalten ließ.

 

Diese Situation erwuchs nach 1488 zum bedrohlichen Konflikt, als Hermann von Seinsheim seine Rottendorfer Hintersassen aus dem haugischen Untertanenverband herauszubrechen versuchte, indem er ihnen die Eidesleistung an den Probst sowie die Teilnahme und Mitwirkung bei den stiftischen Hochgerichten verbot. Höhepunkt und zugleich Ende der Auseinandersetzungen, die das Dorf schwer in Mitleidenschaft zogen, bildete die "Wirtsfehde" von 1497:


Seinsheim zwang seinen Schenkstattpächter Lienhart Sauer, dem Probst den Gehorsam aufzukündigen und eine 22%ige Getränkepreiserhöhung durch Verwendung der kleineren Würzburger statt der vorgeschriebenen Rottendorfer Maß bei der Dorfbevölkerung durchzusetzen. Den Abwehrmaßnahmen von Ort und Stift begegnete Sauer auf seinsheimischen Rat ("Er wisse, das die Baurn von Rotendorff kein gut thon, man brunne sie dan, wie man ein Hasen auß einer Hecke senge") mit Brand und Plünderung im Dorf. Nachdem der Wirt schließlich durch Einschaltung geistlicher und weltlicher Instanzen zur Unterwerfung gezwungen worden war, hatte auch Seinsheim ausgespielt: Rottendorf stand nach den Ereignissen fester denn je auf haugischer Seite, gut ein Drittel der seinsheimischen Höfe blieb unbewirtschaftet, weil sich keine Interessenten mehr fanden. So war es dem Stift ein leichtes, den unrentabel gewordenen Güterkomplex nach Hermanns Tod von seinem Erben Philipp Esel aufzukaufen und erstmals auch zur ökonomisch stärksten Macht in Rottendorf aufzusteigen (1521).

 

In dieser Zeit - und noch bis ins 19. Jahrhundert hinein- konzentrierte sich die besiedelte Ortsfläche auf die rund neuneinhalb Hektar binnen Schul-, Bahnhof-, Obertor- und Hofstraße. Hecke und Graben, die das Dorf umgaben, vermochten zwar fremdes Gesindel abzuhalten, boten jedoch keinen Schutz gegen militärische Aktionen. Das gefährdete südliche Vorfeld in Richtung der alten Landstraße konnte vom Dürrhof (Thürnhof, Turmhof) aus überwacht werden; nur zwei Pforten, das Obere Tor im Südosten und das Untere im Norden, öffneten den Weg zur Außenwelt, von Sonnenuntergang bis frühmorgens blieben sie wohlverschlossen. Ausreichende Trink- und Brauchwasserversorgung gewährten die Weth und der Untere See sowie ein Brunnen; die beiden Dorfweiher verband ein Graben.

 

Straßen- und Grunstücksplan um 1780

Straßen- und Grunstücksplan um 1780

Zentrales weltliches Gebäude war der Fronhof, dessen Inhaber für öffentliche Versammlungen und Gerichtssitzungen eine Stube bzw. Scheune zur Verfügung stellen, im übrigen auf eigene Kosten den Dorfstier ("Faselochse") und einen tauglichen Zuchteber ("Beus") halten mussten.

 

Straftätern bot der Hof nach altem Recht drei Tage lang sichere Zuflucht; danach verlängerte sich der Schutz jeweils um dieselbe Frist, wenn es dem Asylanten glückte, drei Schritte weit aus dem Hof zu treten, ohne gefasst zu werden.Gegen 400 - 500 Einwohner zählte Rottendorf am Ausgang des Mittelalters; berufsständisch gliederten sie sich zu etwa gleichen Teilen in Bauern und Häcker. Alle hatten teil an den gemeindeeigenen Nutzungsflächen, der Allmende, bestehend aus Weiden, Wiesen, Gewässern und Waldungen. Politisch vollberechtigter Bürger ("Nachbar") allerdings konnte nur werden, wer ehelich geborener, gutbeleumdeter, großjähriger und ortsansässiger Grundbesitzer war. Zuzügler mussten das Bürgerrecht gegen eine hohe Aufnahmegebühr erkaufen. Neben den wenigen Vollbürgern - noch im 18. Jahrhundert bildeten sie nicht mehr als 25% der Gesamtbevölkerung - bestand die überwiegende Mehrzahl aus minderberechtigten sog. "Beisassen" und "Hausgenossen". Führende Schicht waren die "Ochsenbauern", Landwirte also, die über eigene Gespanne verfügten. Aus ihnen schälte sich als exklusiver Kern die eigentliche "Dorfaristokratie" heraus, die Besitzer der geteilten ehemals Sechs Huben. Sie hatten die Ehren- und Verwaltungsämter inne, während namentlich die Häcker von den entscheidenden Führungspositionen weithin ausgeschlossen blieben.

 

Unbestritten erster Man im Ort war der Schultheiß, Gerichtsvorsitzender und oberster Verwaltungsbeamter in einer Person. Seit der Ausschaltung der bischöflich-würzburgischen Ministerialenfamilie des Bertoldus (um 1300) besetzte Stift Haug die unbesoldete Stelle nach freiem Belieben, berief aber spätestens ab dem 15. Jahrhundert vorzugsweise gebürtige bzw. eingebürgerte Rottendorfer in dieses Amt. Die Einsetzung erfolgte mittels Stabübergabe durch den Probst; der neue Schultheiß schwor dem Stift Treue und Gehorsam, zugleich unparteiische Amtsführung ohne Ansehen der Person.

 

Unter seiner Leitung tagte das Dorfgericht, ein vereidigtes Gremium von zwölf Schöffen, die der Propst vorrangig aus den Inhabern der Sechs Huben auswählte. Das Gericht befand über Vergehen der Dorfbevölkerung und besorgte die Gemeindeverwaltung. Neben diesem Kollegium, das sowohl der Herrschaft wie der Genossenschaft verpflichtet war, traten als ausschließlich gemeindliche Organe die Bauermeister auf; sie wachten über Gemeindeeigentum und -finanzen. Eine der höchsten Auszeichnungen, die das Dorf zu vergeben hatte, war die Berufung in das lebenslange Amt eines Siebeners oder Feldgeschworenen. Die Siebener kontrollierten die Grundstücks- und Gemeindegrenzen und waren überdies vereidigte Vermögensschätzer. Ihre älteste überlieferte Satzung aus der Zeit um 1573 berichtet, dass sie jährlich zwei feierlich mit der Glocke eingeläutete Flurgänge unternahmen, ansonsten auf Antrag Steinsetzungen vornahmen und bei Grenzfreveln als Feldgericht drastische Geldstrafen verhängen durften.

 

Ebenfalls Gemeindeorgane waren die beiden Gotteshausmeister, die dem Pfarrer bei der Verwaltung des Kirchenvermögens assistierten.

 

Neben den unentgeltlichen leitenden Funktionen erscheint als ältestes besoldetes und damit dienendes Amt, das des Büttels, später häufig auch als Gemeindediener, Flurer und Scharwächter eingesetzt. Sein Aufgabenbereich erstreckte sich von Botengängen über Strafvollzug bis zur Überwachung der Felder, Wälder und Dorfpalisaden.


In Rottendorf herrschten die zeit- und landschaftstypischen Eigentumsverhältnisse: Grund und Boden gehörten geistlichen oder weltlichen Herren, die Bauern und Winzer waren je nach Vertrag erbliche oder zeitliche Besitzer der von ihnen bewirtschafteten Höfe, Äcker und Weingärten. An Abgaben war vorab bei Getreideernte und Weinlese der Zehnte fällig, mithin 10% vom Bruttoertrag, die gleich auf dem Acker bzw. im Weinberg von obrigkeitlichen Bediensteten eingezogen wurden. Hinzu kam die Gült, eine Art Pachtzins an die Eigentümer; sie konnte bis zu 30% der Durchschnittsernte betragen. Der sog. Kleine Zehnt lastete auf Krautäckern, Obstgärten und Hülsenfrüchten; zwei Drittel dieser Abgabe beanspruchte der haugische Propst, ein Drittel der Rottendorfer Pfarrer. Darüber hinaus gab es Leistungen in Form von Bienenwachs, Fastnachtshühnern und Martinsgänsen. Bei jedem Wechsel der Grundstücksinhaber wurde der "Handlohn" erhoben, eine Steuer, die 5% des Liegenschaftswertes betrug.

 

Dreimal jährlich wurde die ganze Gemeinde mit der "Atzung" belastet, d.h. mit der Bewirtung des Propstes, wenn er im Februar, im Mai und Ende August erschien, um Hochgericht zu halten. An diesen Tagen musste Rechnung gelegt werden, wurden Neubürger aufgenommen, Satzungen erlassen, Ämter besetzt und schwierige Rechtsfälle entschieden. Die Kosten entsprachen etwa dem Wert von 30% des Bruttoertrags, den der größte Rottendorfer Hof im Jahresdurchschnitt erwirtschaftete. Ausnahmsweise war eine weitere Atzung fällig, wenn ein neugewählter Propst erschien, um den Untertaneneid entgegenzunehmen.

 

Erste datierte Gesamtfassung des Ortsrechts (10.1.1488)Erste datierte Gesamtfassung des Ortsrechts (10.1.1488)

Ferner gab es Frondienste, also unentgeltliche Dienstleistungen unterschiedlicher Art, die allein Stift Haug beanspruchen durfte. Erwähnt werden Jagdfronen (Treiberdienste), Botenfronen (unvergütete, oft mehrtägige Botengänge), Reit- und Fahrfronen (Stellung von Pferden und Transportgespannen), Wegefronen (Bau und Ausbesserung von Straßen) sowie Handfronen bei der Errichtung und Instandhaltung von Pfarrhaus, Kirche und herrschaftlichen Gebäuden. Landesherrliche Abgaben waren das Ungelt, eine Steuer auf Konsumgüter, und die unregelmäßigen Schatzungen, eine Umlage, die im Kriegsfall erhoben wurde. Das Rottendorfer Weistum verpflichtete die Einwohner überdies zu bewaffneter Hilfe, falls das Stift Haug angegriffen wurde.

 

Neben den Pflichten nehmen die Rechte, die in der ältesten vollständigen Weistumsurkunde vom 10. Januar 1488 aufgezählt sind, einen überaus bescheidenen Platz ein: den Einwohnern wird Rechtsschutz durch den Probst, unparteiische Rechtspflege, Mitgenuss der Allmende, freier Lebensmittelmarkt zugesichert. An strafrechtlichen Bestimmungen enthält das Schriftstück nur exemplarische Angaben: versuchte Körperverletzung sollte mit 40 Pfennigen, vollendete mit zehn Pfund geahndet werden; spätere Nachrichten erwähnen Freiheitsstrafen im dörflichen Gefängnis oder im zentralen haugischen Verlies zu Fahr, ferner Ehrenstrafen, wie etwa für Frauen das Einspannen in die Geige. Kapitalverbrecher übergab der Schultheiß am Hofschwärzgraben dem zuständigen Zentgrafen; gelegentlich beließ man es jedoch auf Geheiß des  Probstes bei Vermögenskonfiskation und schlichter Dorfverbannung.